SICHERUNGSDIENST

Wir gewährleisten Schutz- und Sicherheit in Krisen und Katastrophenfällen.

Aktuell bauen wir im Saarland eine Einheit auf, die in Krisen- und Katastrophenfällen Sicherungsaufgaben übernehmen kann. Dieser Sicherungsdienst soll im Rahmen der Soforthilfe aktiv werden, wenn beispielsweise die gewerblichen Sicherheitsdienstleister vor Ort derart von dem Ereignis betroffen sind, dass sie in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Alternativ könnten auch Einsatzkräfte vor Ort ein Sicherheitsbedarf haben, der zivilrechtlich erbracht werden kann, wodurch obrigkeitliche Sicherheitskräfte für andere Aufgaben frei bleiben.

Welche Aufgaben

Welche Ausbildung haben die Sicherungskräfte?

Die Qualitätsstandards für die Mitarbeit in unserem Sicherungsdienst liegen über den gesetzlichen Anforderungen an gewerbliche Sicherheitsdienstleister.

Was beinhaltet die Ausbildung zur Sicherungskraft (Mannschaft)?

  • Grundlegende Befähigung „Sicherheit“
    • Sachkundeprüfung nach §34a GewO
      UND
    • Waffensachkunde nach §7 WaffG
  • Grundlegende Befähigung „Katastrophenschutz“
    • Grundausbildung
      UND
    • Lehrgang Truppführer
      UND
    • Lehrgang Sprechfunker BOS
      UND
    • Lehrgang Erste Hilfe
  • Regelmäßiges Training und Weiterbildung
    • Jährliche Fachbildung
      UND
    • Nur bei qualifizierten Waffenträgern
      • Vierteljährliches Schießtraining
        UND
      • Jährlicher Sachkundenachweis

Welche Ausbildung haben die Führungskräfte?

  • NOTSCHUTZ Sicherungskraft (siehe oben)
  • Fachliche Zusatzqualifikation, z.B. folgende IHK-Abschlüsse:
    • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)
    • Servicekraft für Schutz- und Sicherheit (SKSS)
    • Fachkraft für Schutz- und Sicherheit (FKSS)
    • Meister für Schutz- und Sicherheit (MSS)
    • Von der IHK als gleichwertig anerkannte Ausbildungen
  • Erweiterte Führungslehrgänge, z.B.:
    • Gruppenführer (GF)
    • Zugführer (ZF)
    • Fachberater (FB)

Die erforderlichen Ausbildungen werden bei uns durchgeführt.